Zum Hauptinhalt springen

Datenschutzrechtliche Anfrage

Wir helfen Ihnen bei Ihrem datenschutzrechtlichen Anliegen gern weiter. Am effektivsten kann der Austausch mit den passenden Informationen gelingen. Bitte füllen Sie dazu das nachstehende Formular aus. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung.

Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet.

Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder (mit Zusatzwissen) bestimmbaren natürlichen Person (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf, Titel, Konfession, Personalnummer, Matrikelnummer, Personalausweisnummer, Familienstand, Telefon-, Faxnummer, KFZ-Kennzeichen, Einkommen, Schulden, Krankheiten, Beurteilungen, Zeugnisnoten und Bilder sowie biometrische Daten der Person). Bestimmte Personenbezogene Daten genießen besonderen Schutz (rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten, etc.). Derlei Daten dürfen entweder gar nicht verarbeitet werden oder es werden besondere Auflagen für die Verarbeitung gemacht.

Für welche Zwecke werden die personenbezogenen Daten verarbeitet?

Der Zweck der Datenverarbeitung von personenbezogener Daten Studierender an einer Hochschule kann zum Beispiel sein:

  • Kontaktaufnahme vor Studienbeginn
  • Durchführung von (fachbezogenen) Prüfungen
  • Ermöglichung der Bibliothekennutzung als auch Mensen
  • Nutzung der IT-Infrastruktur und des Webportals der Hochschule
  • Nutzung der zum E-Learning angebotenen Plattformen 
  • usw.
Woher stammen die Daten?

Werden die Daten bei dem Betroffenen direkt erhoben? Beispiel für eine Direkterhebung: Um einen Studieninteressierten ein Studium zu ermöglichen, werden bei dieser Person die personenbezogenen Daten direkt (in Form einer Bewerbung) erhoben.

Stammen sie aus anderen internen/externen Quellen, wenn ja, welche?

  1. Bei einem gemeinsamen Forschungsvorhaben zweier Hochschulen erhebt die eine Hochschule die Daten und die andere Hochschule bekommt diese Daten zwecks Auswertung (externe Datenquelle) weitergeleitet.
  2. Zu Abrechungszwecken einer Dienstreise leitet die Personalabteilung personenbezogene Daten an die Buchhaltung weiter.
Werden Daten weitergeleitet?

Eine interne Weiterleitung von Studierendendaten erfolgt zum Beispiel, wenn Daten an zuständige Fachbereiche oder Stellen zwecks Aufgabenerfüllung weitergeleitet werden, wie Fakultäten, zuständiger Prüfungsausschuss, Campus IT, Hochschulreferat Planung und Controlling, Hochschulbibliothek, verfasste Studierendenschaft, Hochschulreferat Justiziariat in Widerspruchs- und Klageverfahren. Eine externe Übermittlung erfolgt dagegen, wenn die Hochschule die Daten an die Krankenversicherung weiterleitet oder aber zum Beispiel an eine Kooperationshochschule (sofern in einem Kooperationsstudiengang studiert wird).

Für eine Weiterleitung ist auch eine Rechtsgrundlage notwendig.
Wie lange müssen die personenbezogenen Daten gespeichert bleiben? Und wann können sie gelöscht werden?

Bitte beachten: Die Hochschulen unterliegen verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus Archivordnung und der Prüfungsordnung ergeben können. Gibt es ggf. gesetzliche Aufbewahrungsfristen?|Besteht eine Anbietungspflicht gegenüber dem Staatsarchiv / Universitätsarchiv?

Stand: 02.09.2021
Author: Lille Bernstein